TSV Schwarz-Gelb Wittenberg 1957 e.V.
Beitragsordnung
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© 2011 TSV Schwarz-Gelb Wittenberg 1957 e.V.

Beitrags-, Gebühren- und Finanzordnung
des Tanzsportvereins Schwarz-Gelb Wittenberg 1957 e.V.


I. Beiträge:
1. Aufnahmegebühr (einmalig) 5,00
2. Mitgliedsbeitrag (monatlich):
a) Ordentliches Mitglied
aa) aktiv - bis 18 Jahre und ab 18 Jahre, ohne eigenes Einkommen 15,00 €
aaa) aktiv - ab 18 Jahre bei eigenem Einkommen 20,00 €
ab) passiv 5,00 €
b) Förderndes Mitglied 20,00 €
c) Ehrenmitglied 0,00 €
d) Trainingsmitgliedschaft (kein Gruppentraining) 10,00 €
e) Sozialbeitrag 10,00 €
f) Zweitmitgliedschaft bis 18 Jahre und ab 18 Jahre, ohne eigenes Einkommen 7,50 €
ff) Zweitmitgliedschaft ab 18 Jahre bei eigenem Einkommen 10,00 €

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist bis zum 15. des Monats auf das Konto des Vereins zu überweisen oder wird per Bankeinzug durch den TSV eingezogen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmngen. Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag ordentlichen Mitgliedern den Sozialbeitrag gewähren. Vorraussetzungen dafür sind die Bestimmungen des Familien- und Sozialpasses der Lutherstadt Wittenberg. Wechsel von Beitragsgruppen in eine andere, die mit einer Ermäßigung des Beitrages verbunden sind, sind mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu beantragen.

3. Sonderzahlungen:
a) Ausgleichzahlungen pro nicht geleisteter Arbeitsstunde 5,00 €
b) Teilnahme am Gruppentraining für Nichtmitglieder (pro UE/Person) 10,00 €
c) Mahngebühren ab 2. Mahnung 5,00 €

II. Gebühren:
1. Start-/Lizenzmarken
Die Gebühren für Lizenzmarken werden von jedem Lizenzträger selbst getragen. Die Gebühren für Startücher und Startmarken trägt der TSV.
2. Lehrgänge/Kader
Die Kosten für Kader, Lizenzerwerbs- und Lizenzerhaltslehrgänge werden grundsätzlich von jedem Tänzer/Lizenzträger selbst getragen.
3. Schautänze
Die Gebühren für Schautanzgenehmigungen für selbst organisierte Auftritte werden von den Tänzern selbst getragen.

III. Schautanzgelder:
Einnahmen aus Schautanzauftritten, die über den TSV gebucht werden, verbleiben in voller Höhe beim TSV. Die Teilnehmer können laut Beschluss des Vorstandes eine Aufwandsentschädigung erhalten. Einnahmen aus Schautanzauftritten, die von den Tänzern selbst organisiert werden, verbleiben in voller Höhe bei den Tänzern.

IV: Bankverbindung
TSV Schwarz-Gelb Wittenberg 1957 e.V.
Sparkasse Wittenberg
IBAN: DE 20805501010000025003
BIC/SWIFT-Code: NOLADE21WBL

Stand 01.01.2011